Mittwoch, 14. März 2018

Die Geheimnisse von „Hackern“ sind juristisch geschützt

„Hacker“ sind in das Verwaltungsnetz des Bundes eingedrungen. Dabei ist nicht einmal klar, ob das „Hacken“ noch im Gange ist.
„Hacker“ pflegen heimlich zu arbeiten. Diese Nachricht aber ist nun an die Presse gelangt. Doch auch das Hack-Geheimnis soll rechtlich geschützt bleiben: vom Innenministerium ist zu erfahren, daß der Hinweisgeber mit einer Strafanzeige wegen Geheimnisverrat zu rechnen habe.

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